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Aufwandsentschädigungen

Für unsere ehrenamtliche Tätigkeit gibt es die Möglichkeit, für geleistete Sanitätsdienststunden eine Aufwandsentschädigung zu zahlen. Nicht jeder Sanitätswachdienst kann entschädigt werden. Für Sanitätswachdienste, die ohne Entgelt erbracht werden oder bei denen aufgrund des Umfangs eine Entschädigung nicht finanzierbar ist, wird keine Aufwandsentschädigung gezahlt.

Die Aufwandsentschädigungen sind steuerfrei, solange die Freibetragsgrenze von 3.000,00 EUR im Kalenderjahr nicht überschritten wird. Diese Grenze gilt für alle ehrenamtlichen Tätigkeiten, auch bei verschiedenen Vereinen oder Organisationen. Hier darf die Grenze in der Gesamtheit nicht überschritten werden.

Die Einhaltung des Grenzbetrages ist vom Helfenden zu überwachen. Deshalb muss bei der Auszahlung von Aufwandsentschädigungen vom Helfenden auch immer eine Erklärung unterschrieben werden, das der Steuerfreibetrag bisher nicht überschritten wurde. Die Übermittlung der Aufwandsentschädigungen erfolgt immer am ersten Tag im Monat für den Vormonat per E-Mail. Die Auszahlung zieht sich aus verwaltungstechnischen Gründen auf das Monatsende.

Bsp.: Im April erhält der Helfende eine Aufwandsentschädigung über 30,00 EUR. Am 01. Mai erhält der Helfende per E-Mail eine Abrechnung, welche zeitnahe unterzeichnet werden muss. Ende Mai erfolgt die Auszahlung vom Kreisverband.

Aufwandsentschädigungsformular ausfüllen

Das Aufwandsentschädigungsformular gliedert sich in verschiedene Bereiche. Das Dokument muss an folgenden Stellen vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden (bitte die roten Hinweise beachten):